Sternenkinder können ab sofort namentlich beim Standesamt angemeldet werden.
„Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.“
(Quelle: BMFSFJ)
Ein langer überfälliger Schritt, der Eltern hoffentlich bei der Verarbeitung ihrer Trauer hilft.
Schreibe einen Kommentar