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  • Sternenkinder können nun beim Standesamt angemeldet werden

    Sternenkinder können nun beim Standesamt angemeldet werden

    Sternenkinder können ab sofort namentlich beim Standesamt angemeldet werden. „Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft…